Schul- und Individualbegleitung sind kein spezieller Service sondern ein Recht, auf das die Eltern, insofern der Bedarf anerkannt ist, bestehen können und auch sollten. Schul- und Individualbegleiter*innen helfen den Schülern oder Kindern im Kindergarten, eine Inklusion erfolgreich zu gestalten. Die individuelle, an den Bedarfen des Kindes ausgerichtete Betreuung findet während des Unterrichts und der Schulpausen statt.
Betreut werden Kinder mit körperlichen, geistigen und sozial-emotionalen Einschränkungen.